Was macht die Betriebsärztin ganz praktisch?
Die wesentliche Aufgabe ist Beratung und Begleitung der Menschen.
Dabei ist es wichtig, dass die ÄRZTLICHE SCHWEIGEPFLICHT gilt – und das nicht nur weil Gesetze es vorschreiben, sondern weil ich mir immer vorstelle, wie erschreckend ich es fände, wenn andere über meine Gesundheit, Krankheit oder gesundheitlichen Probleme von Dritten informiert würden.
Die betriebliche Vorsorge besteht aus drei Elementen:
Gefährdungsbeurteilung
Unterweisung
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Beteiligung der Betriebsärztin
Allgemeine (kollektive) arbeitsmedizinische Beratung
Individuelle Aufklärung und Beratung
Beratung der Arbeitgeberinnen
Die Betriebsärztin berät die Arbeitgeberinnen dahingehend, dass
- eine ergonomische und menschengerechte Gestaltung der Arbeit erfolgt
- die Gesundheit der Beschäftigten bestmöglich geschützt, erhalten und gefördert wird,
- die ausgeübte Tätigkeit zu keinem Gesundheitsschaden bei den Beschäftigten führt.
Dazu nimmt die Betriebsärztin z.B. regelmäßig an Begehungen und dem (ASA) Arbeitsschutzausschuss teil.
Kollektive Information der Beschäftigten
Die Betriebsärztin informiert eine Gruppe von Mitarbeiterinnen über die gesundheitsgefährdenden Aspekte ihrer Tätigkeit und wie sie damit umgehen können.
Sie möchte durch Aufklären und Sensibilisieren die Beschäftigten befähigen, Eigeninitiative und Verantwortungsgefühl für ihre eigene Gesundheit am Arbeitsplatz zu entwickeln
Individuelle Beratung und Vorsorge
Hier klärt die Betriebsärztin die einzelne Mitarbeiterin auf, über die Wechselwirkungen von Gesundheit und der ausgeübten Tätigkeit.
Sie weist auf die individuellen gesundheitlichen Risiken hin, gibt Empfehlungen zum gesundheitlichen Verhalten – nicht nur für den Arbeitsplatz.
[2]Bundesärzteordnung;
Berufsordnung für Ärztinnen im Bereich der Ärztekammer Nordrhein
Untersuchungsspektrum
- Messung der Körpermaße
- Körpergröße, Körpergewicht und Bauchumfang
- Berechnung des Body-Mass-Index (BMI) und der Waist to Hip Ratio (WHR)
- Bestimmung der Vitalparameter
- Blutdruck
- Körpertemperatur
- Atem- und Herzfrequenz
- Untersuchung des Sehvermögens
- Sehschärfe (Nähe, Ferne)
- Farbsinnprüfung (Farbtafeln nach Velhagen und Ishihara)
- Räumliches Sehen
- Akkommodationsbreitenmessung
- Amsler-Test (Screening Makula-Degeneration)
- Kontrastsehen
- Dämmerungssehen und Blendungsempfindlichkeit
- Perimetrie (Gesichtsfelduntersuchung)
- Untersuchung des Hörvermögens
- Tonaudiometrie (Luft- und Knochenleitung, Weber- und Rinne-Test)
- Untersuchung der Lungenfunktion
- Spirometrie
- EKG und Ergometrie
- Ruhe-EKG
- Belastungs-EKG (Ergometrie)
- Labordiagnostik
- Sofortige Blutzucker- und Blutfettwertbestimmung (Cholesterinwert)
- Urin-Schnelltest (pH, Leukozyten, Erythrozyten, Nitrit, Protein, Glucose etc.)
- Umfassende Blut-, Urin- und Stuhluntersuchungen (Partner-Labor)
- Biomonitoring von Gefahrstoffen im Blut und im Urin (Partner-Labor)
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Durch die gute apparative Ausstattung der „Praxis“ können viele der in der ArbMedVV beschriebenen Vorsorgen, diverse Eignungsuntersuchungen (Einstellungsuntersuchung, Tauglichkeit bei Fahr-Steuer- und Überwachungstätigkeiten, Tätigkeiten mit Absturzgefahr) und viele der gesetzlich vorgeschriebenen Tauglichkeitsuntersuchungen (z.B. nach FeV – Führerschein, Personenbeförderungsscheine) durchgeführt werden.
Vorsorge
Die ArbMedVV und das ArbSchG unterscheiden zwischen:
- Pflichtvorsorge,
- Angebotsvorsorge und
- Wunschvorsorge.
Der Anhang der ArbMedVV regelt genau, wann eine Pflicht- und wann eine Angebotsvorsorge erforderlich sind.
Bei der Pflichtvorsorge
- muss die Arbeitgeberin (AG) der Arbeitnehmerin (AN) die Untersuchung anbieten und
- die AN muss teilnehmen.
Die Teilnahme an der Untersuchung ist die Voraussetzung für die Aufnahme und Ausführung der Tätigkeit.
D.h. andersherum: Wer nicht an der Pflichtvorsorge teilgenommen hat, darf nicht mit der entsprechenden Tätigkeit betraut werden.
Bei der Angebotsvorsorge
- muss die AG der AN die Untersuchung anbieten und
- die ANkann freiwillig teilnehmen.
Die Teilnahme ist freiwillig und es hat keinerlei Konsequenzen für die AN ob sie teilnimmt oder nicht, deshalb ANGEBOT.
Bei der Wunschvorsorge
geschieht die Vorsorge auf Wunsch der AN, wenn diese einen Zusammenhang zwischen einer Erkrankung und der Tätigkeit vermutet.
Die DRK Arbeitsmedizin und Gesundheitsschutz unterstützt die betreuten Unternehmen durch die Erstellung einer arbeitsmedizinischen Vorsorge-Matrix für die Beschäftigten anhand der Gefährdungsbeurteilung.
Eignungsuntersuchungen
Bei den Eignungsuntersuchungen gilt es grundsätzlich zu unterscheiden, ob es Eignungen aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind, z.B. gemäß
- der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Führerscheinverlängerungen z.B. für LKW-Fahrer
- Personenbeförderungsscheine
- der Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV)
- FwDV 7 Tragen von schwerem Atemschutz (G 26.3)
- dem Rettungsdienstgesetz NRW
- Eignung gem. § 4
- Sehfähigkeitsnachweis für Qualitätsprüfer z.B.
- ZFP-Prüfung nach DIN EN ISO 9712
und Anforderungen die unter anderem durch die DGUV festgelegt wurden:
- Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (G 25)
- z.B. für Kranführer und für Staplerfahrer
- Arbeiten mit Absturzgefahr (G 41)
- Baumarbeiten (H 9-Untersuchung)
Auch Einstellungsuntersuchungen sind Eignungen in Hinblick auf die Tauglichkeit für den angestrebten Arbeitsplatz.
Wer welche Eignungsuntersuchung im jeweiligen Betrieb erhalten soll / muss, sollte in Betriebsvereinbarungen, Beschlüssen des ASA festgelegt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass gesetzliche Vorgaben nicht ausgehebelt werden dürfen.
Besondere Untersuchungen nach gesetzlichen Vorschriften
Die vorgeschriebenen Untersuchungen nach diversen Rechtsvorschriften z.B.:
- dem Arbeitszeitgesetz (Nachtarbeit)
- dem Jugendarbeitsschutzgesetz
- dem Mutterschutzgesetz
werden durchgeführt.
Besondere Angebote
Auch die Beteiligung an der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) z.B. durch
- Vorträge und Seminare
- Teilnahme an Gesundheitstagen, Gesundheitsaktionen
am Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) mit Beratung zur
- Analyse,
- Planung,
- Durchführung und
- Evaluation
und am Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) sind Bestandteile des Angebots der DRK Arbeitsmedizin und Gesundheitsschutz Rhein-Ruhr GmbH.
Außerdem werden auch
- Beratung bei Alkohol- oder anderer Suchtmittelproblematik
- Arbeitsplatzanalyse und Erstellung eines individuellen Einsatzprofils
- Begutachtung leistungsgewandelter Mitarbeiter
- Unterstützung bei der Wiedereingliederung in den Berufsalltag nach Arbeitsunfähigkeit (z.B. stufenweise Wiedereingliederung)
als Dienstleistungen angeboten.
Verkehrsmedizin
C / C1 / CE / C1E (LKW)
C / C1 / CE / C1E (LKW)

C / C1 / CE / C1E (LKW)
Untersuchungen
- Sehvermögen einschließlich Gesichtsfelduntersuchung
- körperliche Eignung
D / D1 / DE / D1E (Bus)
D / D1 / DE / D1E (Bus)

- Sehvermögen einschließlich Gesichtsfelduntersuchung
- körperliche Eignung
- Reaktions- und Aufmerksamkeitstest (bei Erstuntersuchung und ab dem 50. Lebensjahr)
Taxi/ Fahrgastbeförderung
Taxi/ Fahrgastbeförderung

- Sehvermögen einschließlich Gesichtsfelduntersuchung
- körperliche Eignung
- Reaktions- und Aufmerksamkeitstest (bei Erstuntersuchung und ab dem 60. Lebensjahr)


