
Unternehmen sind verpflichtet, Personen zu benennen, die im Notfall dafür zuständig sind, Erste Hilfe zu leisten, einen Brand zu bekämpfen oder eine Evakuierung einzuleiten. Diese müssen in Gefahrensituationen die Ruhe bewahren sowie souverän und verantwortungsbewusst handeln können.
Zum Schutz der Mitarbeitenden eines Unternehmens sind nicht nur betriebliche Ersthelfende, sondern auch Brandschutzhelfende vorgeschrieben. Wir bilden Sie aus zum Brandschutzhelfenden gemäß §10 ArbSchG, ASR 2.2 und DGUV-Information 205-023. Zur Auffrischung der Kenntnisse sollte die Ausbildung alle 5 Jahre wiederholt werden.
Die notwendige Anzahl der Brandschutzhelfenden ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung (z. B. Büronutzung) nach ASR A 2.2 in der Regel ausreichend.
Gemäß den Vorschriften der Berufsgenossenschaften darf die Ausbildung zum Brandschutzhelfenden nicht im Rahmen einer Aus- oder Fortbildung in der Ersten Hilfe durchgeführt werden.
Der Fokus der Ausbildung liegt auf dem Schutz der Mitarbeitenden, dem Eigenschutz sowie dem sicheren Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.
Dauer: 4 UE
Lehrgangszeit: nach Vereinbarung
Lehrgangsgebühr: 120,00€. Die Lehrgangsgebühr wird nicht von der zuständigen Berufsgenossenschaft übernommen. Rechnung erfolgt nach Teilnahme.
Lehrgangsort: Wir führen den Kurs gerne in Ihrem Unternehmen durch, sofern die örtlichen Gegebenheiten geeignet sind. Ebenso haben Sie die Möglichkeit, Kurse in unserem Haus exklusiv für Ihre Mitarbeitenden zu buchen.
Bei Interesse melden Sie sich bitte unter den angegebenen Kontaktdaten.
Bildungswerk-Kurs bei Ihrem Kreisverband vor Ort
Mo. 09.02.2026 13:00 - 16:30 Uhr
Ausbildung zum Brandschutzhelfenden gemäß §10 ArbSchG, ASR 2.2 und DGUV-Information 205-023 anmelden
47059 Duisburg, Gablenzstr. 22a
120,00 € -
2 Plätze vorhanden